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LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 7 AL 213/02 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2006 - L 7 AL 213/02 (https://dejure.org/2006,106508)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - L 7 AL 213/02 (https://dejure.org/2006,106508)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 15.05.2002 - S 18 AL 137/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 7 AL 213/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 7 AL 213/02
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl. z. B. Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R -, SozR 4-4300 § 77 Nr. 1) erfordert die Förderung einer Teilnahme von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eine Beschäftigungsprognose.Dies zugrunde gelegt, ist die vom Kläger beanspruchte Förderung nicht notwendig im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, wobei in Fällen in denen, wie hier, die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wurde, als Beurteilungszeitpunkt auf den des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BSG, Urteil vom 03.07.2003, a.a.O.).
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R
Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 7 AL 213/02
Dahinstehen kann daher die Entscheidung der Frage, ob ein Anspruch auf Förderung bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil die Beklagte der Teilnahme an der Maßnahme vor ihrem Beginn nicht zugestimmt hat (§ 77 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) und ob die fehlende vorherige Zustimmung der Beklagten hier im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs hätte ersetzt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R -).